Zusammenarbeit mit Werkstätten und Kfz-Sachverständigen

Nur zufriedene Kunden kommen wieder!

Die Rechtsanwaltskanzlei Berf bietet Kfz-Reparaturwerkstätten und Sachverständigenbüros die Möglichkeit der Zusammenarbeit bei der Abwicklung von Unfallschäden.

Warum mit einem Verkehrsanwalt zusammenarbeiten?

Ziehen Geschädigte nach einem Autounfall bei der Schadensregulierung einen Verkehrsanwalt hinzu, kommt in der Regel mehr für sie heraus. Dies schafft viel mehr Zufriedenheit, als wenn der Geschädigte den Eindruck hat, Werkstatt und Versicherung des Gegners würden zu seinem Nachteil zusammenarbeiten und er am Ende weniger bekommt, als ihm zusteht. Von einer Abwicklung im Interesse Ihres Kunden profitiert also auch Ihr Unternehmen!
Denn eines ist klar: Schadensersatzleistungen sind für den Versicherer Kosten. Einsparungen gehen zu Lasten des Geschädigten und zu Lasten der Werkstatt. Zudem beauftragen viele Versicherer überhaupt nur noch bestimmte „Vertrauenswerkstätten“ mit den Reparaturleistungen zum Billigtarif.
Nicht viel besser fahren Sie übrigens, wenn Sie selbst die Schadensregulierung durchführen.
Soweit dies überhaupt zulässig ist, nehmen Sie nur der Versicherung Arbeit ab – ohne dass Ihnen der damit verbundene Zeit- und Kostenaufwand in irgendeiner Weise vergütet wird! Darüber hinaus ist Ihr Kunde verärgert, wenn das Ergebnis für ihn schlechter ist, als es der Anwalt für ihn erzielt hätte.

Mit einem qualifizierten Verkehrsanwalt als Partner können Sie hingegen das Serviceangebot für Ihre Kunden optimal ergänzen – durch ein juristisch professionelles Schadensmanagement!

Die Vorteile für Sie liegen auf der Hand:

  • Sie können für Ihre Kunden die optimalen Reparaturen durchführen und sind nicht zur billigsten Variante nach Anweisungen des Schadenregulierers der Versicherung gezwungen.
  • Sie können die Geschädigten auf kompetente Verkehrsanwälte hinweisen, die auch weitere Schadensersatzansprüche geltend machen, z. B. Personenschäden.
  • Der Geschädigte hat mit dem Anwalt gleich den kompetenten Fachmann zur Hand, der diese Ansprüche gegebenenfalls auch gerichtlich durchzusetzen vermag.
  • Sie profitieren unter dem Strich von zufriedeneren Kunden und damit einer stärkeren Kundenbindung.

Ich bin sicher, dass die Zusammenarbeit mit meiner Kanzlei auch für Ihr Unternehmen ein Gewinn sein wird.