Rechtsanwalt Max-Heiner Berf Vertragsrecht

Vertragsrecht

Vertragsrecht – kommt von vertragen?
Weit gefehlt, denn die meisten „Unfälle“ passieren am Schreibtisch.

Vertragsrecht – was können wir für Sie tun?

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Kauf,- Werk- Miet-, Leasing- und Pachtverträgen sowie bei der Geltendmachung von Gewährleistungs-, Nachbesserungs- und Rücktrittsrechten, bei Sach-, Rechts- und Produktmängeln.

Von großer Bedeutung – aber selten genutzt:

Wir können Ihnen bereits bei der individuellen Ausarbeitung und Gestaltung Ihres benötigten Vertrages oder bei der Anfertigung rechtssicherer Allgemeiner Vertrags- oder Geschäftsbedingungen behilflich sein. Häufig werden statt dessen veraltete Muster jahrelang weiterverwendet, die nicht mehr auf aktuellem Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung sind. Selbst die kürzesten Verträge können Fallstricke enthalten, die nur der Fachmann erkennt. Zeigen Sie Verträge also lieber erst dem Anwalt Ihres Vertrauens, denn Ihre Unterschrift kann Sie reich machen – oder ruinieren!

Meine Angebote für Firmen- und Geschäftskunden:

:: Dauerberatungsvertrag

Auch wenn die Größe Ihres Betriebes die ständige Beschäftigung eines Volljuristen nicht zulässt, so ergeben sich im Geschäftsalltag stets aktuelle Rechtsfragen, die kurzfristig geklärt werden müssen, ohne dass es gleich zu einer Auseinandersetzung oder gar zum Prozess kommen muss.
In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen meine Dienste als qualifizierter Berater in allen Belangen des Vertragsrechts anbieten, quasi als „externe Rechtsabteilung“ Ihres Betriebs oder Unternehmens. Die hierfür anfallenden Kosten sind sehr moderat und richten sich nach tatsächlichem Arbeitsanfall auf Stundenbasis.
Lesen Sie mehr hierzu auf der Seite Unternehmensberatung.

:: Forderungsinkasso und -management

Oft hört man bei Veranstaltungen von Unternehmervereinigungen: „Meine Kunden zahlen immer. Ich habe keine unbezahlten Forderungen!“ Aber Hand auf’s Herz: Jeder Kaufmann hat unbezahlte Rechnungen. Die Frage ist nur, ob sie es bleiben müssen. Offene Rechnungen mindern nicht nur die Kreditlinie und Liquidität, deren Durchsetzung verursacht leider auch oft Frustrationen der damit beschäftigten Mitarbeiter mit zahlungssäumigen Kunden oder Geschäftspartnern.

Dies muss aber nicht sein. Denn auch hierbei kann ich Ihnen mit meiner fast 30-jährigen Erfahrung im Zusammenhang mit der Geltendmachung und Beitreibung offener Posten für Geschäfts- und Firmenkunden gern behilflich sein. Angefangen vom Aufforderungsschreiben, über voll automatisierte gerichtliche Mahnverfahren, anwaltliche Vertretung bei streitigen Verfahren vor Gericht bis hin zur Zwangsvollstreckung aus titulierten Ansprüchen haben Sie stets ein- und denselben Ansprechpartner sowie Kopf und Zeit frei für Ihr Geschäft. Lesen Sie mehr hierzu auf der Seite Forderungsinkasso für Unternehmen.

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